Musikverein Oberbränd e.V.
Musikverein Oberbränd e.V.

Datenschutz für unsere passiven Vereinsmitglieder

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt im Verein nach den Richtlinien der EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie des gültigen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

 

Die für einen Vereinsbeitritt notwendigen Daten, die zur Verfolgung der Vereinsziele (siehe Satzung) und für die Betreuung und Verwaltung der Mitglieder erforderlich sind, dürfen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. B) DS-GVO in unserer Beitrittserklärung bzw. in unserem Aufnahmeantrag erhoben werden.

 

Beitritt zum Verein

Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein folgende personenbezogene Daten auf:

 

  • Vor- und Zuname
  • Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort)
  • Kommunikationsdaten (Telefon, E-Mail)
  • Geburtsdatum, Familienstand und Geschlecht
  • Bankverbindung
  • Eintrittsdatum

 

Der Musikverein Oberbränd e. V. behält sich bei allen Mitgliedern (aktiv/passiv) das Recht vor, weitere personenbezogene Daten zu erheben, wenn diese zur Verfolgung des Vereinszwecks nützlich respektive erforderlich sind (beispielsweise Dauer der Mitgliedschaft, Ehrungen, Qualifikationen etc.).

 

Mit dem Vereinsbeitritt eines Mitglieds erfolgt eine datenschutzrechtliche Unterrichtung des Mitglieds gemäß Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 DS-GVO.

 

Jedem Vereinsmitglied wird zudem eine vereinseigene Mitgliedsnummer zugeordnet.

 

Die personenbezogenen Daten werden in einem vereinseigenen EDV-System gespeichert, welches durch technische und organisatorische Maßnahmen vor einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt ist.

 

Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein intern nur erhoben und verarbeitet, wenn sie zur Erfüllung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.

 

Austritt aus dem Verein

Beim Austritt von Mitgliedern werden alle gespeicherten Daten für zwei Jahre archiviert. Danach werden diese Daten gelöscht. Die archivierten Daten werden ebenfalls durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Die archivierten Daten dürfen ebenfalls nur zu vereins- bzw. verbandsinternen Zwecken verwendet werden.

 

Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung des Vereins betreffen, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Kalenderjahre ab der Wirksamkeit des Austritts durch den Verein aufbewahrt. Danach werden diese Daten gelöscht.

 

Übermittlung von Daten bei der Mitgliedermeldung an Verbände

Fördernde bzw. passive Mitglieder sowie Ehrenmitglieder werden ggf. nur statistisch, also ohne namentliche Meldung übermittelt.

 

Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder

Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein nach Satzung und/oder Geschäftsordnung eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass er die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Mitgliederdaten nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.

 

Der Vorstand kann besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung und die Ergebnisse von Prüfungen, Ehrungen sowie Feierlichkeiten am Aushang im Proberaum bekannt machen. Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Fall des Widerspruchs unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung am Aushang.

 

Außendarstellung

Im Zusammenhang mit seinen Veranstaltungen sowie besondere Ereignisse des Vereinslebens, veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder auf der Homepage und übermittelt Daten und ggf. Fotos zur Veröffentlichung an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien. Für die Nutzung von personenbezogenen Daten sowie auch von Fotos im Rahmen der Pressearbeit in den Print- und Online-Medien (Vereinshomepage, Social Media Plattform des Vereins), wird bei Bedarf eine separate Einwilligung eingeholt. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand schriftlich einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen. Personenbezogene Daten des widersprechenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt.

Ausnahmen gelten für Gruppenfotos von Veranstaltungen unter Bezug auf das Grundsatzurteil des BGH vom 28.05.2013 (Az.: VI ZR 125/12).

 

Hinweis auf Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Als Aufsichtsbehörde für die Einreichung von Beschwerden der Betroffenen zum Datenschutz steht der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Baden-Württemberg zur Verfügung. Die Beschwerde kann online unter

 

https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/beschwerde-online-einreichen/

 

eingereicht werden.

 

Ansprechpartner des Vereins

Verantwortliche gemäß Art. 4 Nr. 7 der EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sind die Mitglieder des vertretungsberechtigten Vorstands.

Vereinssatzung und Datenschutzordnung
Beschlossen von der Mitgliederversammlung am 5. April 2019
Satzung 05.04.2019.pdf
PDF-Dokument [153.1 KB]
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